SCHÄFER//CANNIZZARO Rechtsanwälte · Ludwigsburg
Ordnungswidrigkeiten

Bußgeldrecht

Ein Bußgeldbescheid ist mehr als eine Rechnung. Punkte, Fahrverbot und Probezeitmaßnahmen wiegen oft schwerer. Handeln Sie überlegt und innerhalb der Zwei-Wochen-Frist.

Haben Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten? Dann sollten Sie überlegt handeln, um die Geldbuße und Nebenfolgen wie ein Fahrverbot abzuwenden oder so gering wie möglich zu halten.

Je früher Sie uns mit der Verteidigung beauftragen, desto besser stehen die Chancen, das Verfahren bereits gegenüber der Bußgeldbehörde zu beenden, bevor es überhaupt zu einem gerichtlichen Verfahren kommt.

Die ersten Schritte, und was Sie besser lassen

Geben Sie keine Stellungnahme ab und räumen Sie den Verstoß nicht vorschnell ein, bevor Sie wissen, was die Bußgeldbehörde konkret in der Hand hat. Was einmal eingeräumt ist, lässt sich später kaum noch aus der Welt schaffen.

Zum Anhörungsbogen müssen Sie lediglich Ihre Personalien angeben. Angaben zur Sache sind freiwillig. Wir beantragen zunächst Einsicht in die Bußgeldakte und werten Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweise des Messpersonals und die Messfotos aus. Erst dann entsteht eine belastbare Verteidigungsstrategie.

Fristen und Ablauf des Verfahrens

Der Ablauf ist meist derselbe:

  • Anhörungsbogen: Die Behörde teilt den Vorwurf mit und fragt zur Person
  • Bußgeldbescheid: Ab Zustellung läuft die Einspruchsfrist von zwei Wochen
  • Einspruch: Die Behörde prüft erneut, sie kann das Verfahren einstellen oder abgeben
  • Abgabe an die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht: Es kommt zur Hauptverhandlung oder zu einer Entscheidung im Beschlusswege

Bewahren Sie den Briefumschlag auf. Das Zustelldatum entscheidet über den Fristbeginn.

Wann eine Messung angreifbar ist

Geschwindigkeitsmessungen sind technische Vorgänge und damit fehleranfällig. Typische Ansatzpunkte sind:

  • Fehlende oder abgelaufene Eichung des Messgeräts
  • Nicht eingehaltene Bedienungsanleitung oder fehlende Schulung des Messbeamten
  • Ungeeigneter Messort, etwa zu kurz nach einem Ortsschild oder Tempotrichter
  • Störfaktoren auf dem Messfoto, mehrere Fahrzeuge im Messfeld, Reflexionen
  • Fehlerhafte Zuordnung des Fahrers auf dem Beweisfoto
  • Nicht gespeicherte Rohmessdaten, die eine Überprüfung unmöglich machen

Ob einer dieser Punkte greift, zeigt erst die Akte. Wir fordern sie regelmäßig vollständig an, einschließlich der digitalen Falldatei.

Fahrverbot abwenden

Ein Fahrverbot trifft Berufspendler, Außendienstmitarbeiter und Selbstständige besonders hart. In geeigneten Fällen lässt es sich abwenden, etwa

  • durch Angriff auf die Messung selbst
  • bei einem sogenannten Augenblicksversagen
  • bei drohender Existenzgefährdung, dann häufig gegen Erhöhung der Geldbuße
  • durch Verjährung oder Verfahrensfehler der Behörde

Für Fahranfänger in der Probezeit gelten zusätzlich Aufbauseminare und die Verlängerung der Probezeit. Auch hier lohnt eine frühe Prüfung.

Häufige Fragen

Bußgeldrecht: kurz beantwortet

Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht. Sie müssen sich nicht selbst belasten und auch nicht mitteilen, wer gefahren ist. Sinnvoll ist, den Bogen zunächst anwaltlich prüfen zu lassen.

Bleibt der Einspruch ohne Erfolg, tragen Sie Geldbuße, Verfahrenskosten und Ihre Anwaltskosten. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in Bußgeldsachen regelmäßig die Kosten, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Wir holen die Deckungszusage vorab ein.

Wenn in den letzten zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit kein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde, gilt eine Viermonatsfrist. Sie können den Beginn des Fahrverbots innerhalb dieses Zeitraums selbst bestimmen, etwa passend zum Urlaub.

Das hängt von der Schwere ab: Ein Punkt wird nach zweieinhalb Jahren getilgt, zwei Punkte nach fünf Jahren, drei Punkte nach zehn Jahren. Die Fristen laufen jeweils ab Rechtskraft der Entscheidung.

Die Angaben auf dieser Seite geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Erstkontakt

Ihr Fall, konkret besprochen.

Jeder Sachverhalt liegt anders. Im persönlichen Gespräch klären wir, was in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist.