Verkehrsrecht
Nach einem Unfall oder einem Schreiben der Bußgeldstelle entscheidet oft, was in den ersten Tagen passiert. Wir prüfen Ihre Ansprüche und Ihre Verteidigungsmöglichkeiten, bevor Sie etwas unterschreiben.
Das Verkehrsrecht bündelt sehr unterschiedliche Fragen: Wer zahlt den Schaden nach einem Unfall? Muss ich das Bußgeld akzeptieren? Droht mir ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis? Rechtsanwalt Armin J. Schäfer ist seit 2016 Fachanwalt für Verkehrsrecht und bearbeitet diese Verfahren täglich.
Wichtig ist der Zeitpunkt. Gegenüber der eigenen und der gegnerischen Versicherung sollten Sie sich erst äußern, wenn die Haftungslage geklärt ist. Gegenüber der Bußgeldbehörde sollten Sie nichts einräumen, bevor die Akte vorliegt.
Schadensrecht nach einem Verkehrsunfall
Nach einem Unfall stellt sich zuerst die Haftungsfrage: Wer hat den Schaden verursacht und in welchem Umfang? Davon hängt ab, welche Positionen Sie ersetzt bekommen.
Ersatzfähig sind je nach Fall unter anderem:
- Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert bei einem Totalschaden
- Merkantiler Minderwert des Fahrzeugs
- Sachverständigenkosten und Abschleppkosten
- Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten
- Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden
- Schmerzensgeld bei Personenschäden
- Anwaltskosten, die die gegnerische Versicherung bei berechtigter Forderung trägt
Der erste Abfindungsvorschlag einer Versicherung ist selten der letzte. Wir prüfen die Abrechnung Position für Position und setzen Kürzungen entgegen, wo sie nicht gerechtfertigt sind.
Verwarnung, Bußgeld und Punkte
Bei Geschwindigkeitsverstößen, Abstandsunterschreitungen, Rotlicht- oder Handyverstößen droht mehr als ein Bußgeld: Punkte im Fahreignungsregister und ab einer bestimmten Schwelle ein Fahrverbot.
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Heben Sie deshalb den Briefumschlag mit dem Zustelldatum auf.
Messungen sind angreifbar häufiger, als viele denken: fehlende Eichung, Bedienfehler, ungeeigneter Messort, Störeinflüsse auf dem Messfoto oder eine unzureichend dokumentierte Messreihe. Ob sich ein Einspruch lohnt, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Verkehrsstrafrecht
Manche Vorwürfe sind keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern Straftat. Dazu zählen insbesondere:
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
- Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
- Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB
- Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
- Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG
Hier stehen neben Geld- oder Freiheitsstrafe regelmäßig die Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist im Raum. Äußern Sie sich gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft nicht zur Sache, bevor Sie anwaltlich beraten sind. Sie sind dazu nicht verpflichtet, und Schweigen darf nicht zu Ihren Lasten gewertet werden.
Fahrerlaubnis, Punkte und Fahrverbot
Seit Mai 2014 gilt das Fahreignungsregister in Flensburg mit einem Punktesystem bis acht Punkte:
- Bei vier bis fünf Punkten erfolgt eine schriftliche Ermahnung
- Bei sechs bis sieben Punkten eine schriftliche Verwarnung
- Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen
Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, sollte bereits bei den ersten Punkten reagieren. In manchen Fällen lässt sich ein Fahrverbot gegen eine Erhöhung der Geldbuße abwenden, in anderen ist der Angriff auf die Messung der bessere Weg. Auch bei der Entziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde und bei der Wiedererteilung begleiten wir Sie.
Verkehrsrecht: kurz beantwortet
Unfallstelle sichern, bei Personenschaden Polizei rufen, Fotos von Endstellung, Schäden und Umfeld machen und Kontaktdaten von Zeugen notieren. Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab. Melden Sie den Unfall Ihrer Versicherung und lassen Sie die Ansprüche prüfen, bevor Sie eine Abfindungserklärung unterschreiben.
Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Die Frist ist knapp und beginnt mit der Zustellung, nicht mit dem Datum des Bescheids. Rufen Sie deshalb sofort an, wenn der Bescheid im Briefkasten liegt.
Das hängt weniger vom Betrag ab als von den Nebenfolgen. Punkte, ein drohendes Fahrverbot oder eine Probezeitmaßnahme wiegen meist schwerer als die Geldbuße selbst. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie in der Regel die Kosten des Verfahrens.
Zu einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter müssen Sie nicht erscheinen und keine Angaben zur Sache machen. Sinnvoll ist zunächst die Akteneinsicht durch einen Verteidiger. Erst danach lässt sich entscheiden, ob eine Einlassung hilft oder schadet.
Die Angaben auf dieser Seite geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Ihr Fall, konkret besprochen.
Jeder Sachverhalt liegt anders. Im persönlichen Gespräch klären wir, was in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist.