SCHÄFER//CANNIZZARO Rechtsanwälte · Ludwigsburg
Bescheide prüfen lassen

Sozialrecht

Ein ablehnender Bescheid ist keine endgültige Entscheidung. Gegen die meisten Bescheide können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Im Sozialrecht werden die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger im Bereich der sozialen Sicherheit geregelt. Dazu gehören unter anderem Sozialversicherung, Grundsicherung und Arbeitslosengeld, Renten- und Krankenversicherung sowie das Schwerbehindertenrecht.

Rechtsanwältin Cannizzaro prüft Ihren Bescheid, legt für Sie Widerspruch ein und vertritt Sie im Klageverfahren vor dem Sozialgericht.

Widerspruch: Frist und Vorgehen

Gegen einen Bescheid einer Behörde können Sie in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Enthält der Bescheid keine oder eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.

Der Widerspruch sollte zunächst fristwahrend eingelegt und anschließend begründet werden. Sinnvoll ist es, vorher Akteneinsicht zu nehmen, um die Grundlage der Entscheidung zu kennen. Hilft die Behörde dem Widerspruch nicht ab, ergeht ein Widerspruchsbescheid. Dagegen ist die Klage zum Sozialgericht möglich, ebenfalls innerhalb eines Monats.

Verfahren vor dem Sozialgericht sind für Versicherte, Leistungsempfänger und behinderte Menschen gerichtskostenfrei.

Bürgergeld, Jobcenter und Agentur für Arbeit

Typische Streitpunkte sind:

  • Ablehnung oder Kürzung von Leistungen
  • Leistungsminderungen wegen Pflichtverletzungen
  • Erstattungsbescheide und Aufhebungsbescheide für zurückliegende Zeiträume
  • Kosten der Unterkunft, die als unangemessen bewertet werden
  • Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld nach Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag
  • Anrechnung von Einkommen und Vermögen

Gerade Erstattungsbescheide über mehrere Monate sollten genau geprüft werden. Häufig sind Berechnungen fehlerhaft oder es fehlt an einer wirksamen Anhörung.

Krankenkasse und Rentenversicherung

Wurde Ihnen Krankengeld verweigert oder die Zahlung eingestellt? Wurde eine Reha, ein Hilfsmittel oder eine Behandlung abgelehnt? Solche Entscheidungen beruhen oft auf Gutachten des Medizinischen Dienstes, die angreifbar sind.

Im Rentenrecht geht es häufig um die Erwerbsminderungsrente, um Anrechnungszeiten oder um die Höhe der Rente. Auch hier ist die Ablehnung regelmäßig eine Frage der medizinischen und rechtlichen Bewertung, nicht der Endgültigkeit.

Achten Sie beim Krankengeld besonders auf die lückenlose Folgebescheinigung. Bereits ein Tag Lücke kann den Anspruch gefährden.

Schwerbehindertenrecht

Streit entsteht meist über den Grad der Behinderung, über Merkzeichen wie G, aG, B oder H sowie über die Herabsetzung eines bereits festgestellten Grades.

Da an den Grad der Behinderung Nachteilsausgleiche geknüpft sind, etwa Zusatzurlaub, Kündigungsschutz und steuerliche Pauschbeträge, lohnt die Überprüfung eines zu niedrig festgesetzten Bescheids in vielen Fällen.

Häufige Fragen

Sozialrecht: kurz beantwortet

In der Regel einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Fehlt eine korrekte Rechtsbehelfsbelehrung, beträgt die Frist ein Jahr. Legen Sie den Widerspruch im Zweifel zunächst fristwahrend ein, die Begründung kann nachgereicht werden.

Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist für Versicherte und Leistungsempfänger gerichtskostenfrei. Es entstehen also nur Anwaltskosten. Bei geringem Einkommen kommen Beratungshilfe für das Widerspruchsverfahren und Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren in Betracht. War der Widerspruch erfolgreich, trägt die Behörde regelmäßig die notwendigen Kosten.

Grundsätzlich ja, in wichtigen Bereichen der Grundsicherung ist die aufschiebende Wirkung jedoch gesetzlich ausgeschlossen. Dann kann zusätzlich ein Eilantrag beim Sozialgericht nötig sein, um laufende Leistungen zu sichern.

Legen Sie sofort Widerspruch ein und achten Sie darauf, dass die Arbeitsunfähigkeit lückenlos weiter bescheinigt wird. Häufig stützt sich die Einstellung auf eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes, der Sie ärztliche Befunde entgegensetzen können.

Die Angaben auf dieser Seite geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Erstkontakt

Ihr Fall, konkret besprochen.

Jeder Sachverhalt liegt anders. Im persönlichen Gespräch klären wir, was in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist.