Familienrecht
Fast jede zweite Ehe in Deutschland wird geschieden. Was rechtlich zu regeln ist, lässt sich ordnen. Wir sorgen dafür, dass Sie den Überblick behalten.
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse aus Familie und Verwandtschaft sowie aus rechtlicher Verbundenheit, etwa durch Eheschließung oder Adoption. Auch gesetzliche Vertretungen wie Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft gehören dazu.
Eine Scheidung kann nur durch einen Rechtsanwalt bei Gericht beantragt werden. Damit verbunden sind häufig weitere Punkte: Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, die Regelung von Ehewohnung oder Haus und der Unterhalt. Bei gemeinsamen Kindern kommen Sorgerecht und Umgang hinzu.
Trennung und Scheidung
Der Scheidung geht in der Regel das Trennungsjahr voraus. Eine Trennung ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich, wenn Haushalt und Lebensbereiche tatsächlich getrennt geführt werden.
Sind sich beide Seiten einig, genügt es, wenn eine Partei anwaltlich vertreten ist und die andere dem Scheidungsantrag zustimmt. Das senkt die Kosten deutlich. Streitige Punkte wie Unterhalt oder Vermögensauseinandersetzung sollten dabei vorher außergerichtlich geklärt werden.
Der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, wird vom Gericht von Amts wegen durchgeführt.
Unterhalt
Es sind verschiedene Ansprüche zu unterscheiden:
- Trennungsunterhalt: Der wirtschaftlich schwächere Ehegatte hat während der Trennungszeit einen Anspruch
- Nachehelicher Unterhalt: Mit Rechtskraft der Scheidung endet der Trennungsunterhalt, gegebenenfalls entsteht ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt
- Kindesunterhalt: Er richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, gestaffelt nach Einkommen des Pflichtigen und Alter des Kindes
Beim nachehelichen Unterhalt unterscheidet das Gesetz nach Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes, wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen, wegen Erwerbslosigkeit, Aufstockungsunterhalt, Unterhalt für Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung sowie Billigkeitsunterhalt.
Am häufigsten ist der Unterhalt wegen Kindesbetreuung. Er besteht mindestens für drei Jahre nach der Geburt des gemeinsamen Kindes und kann sich verlängern, wenn die Betreuungssituation das erfordert.
Sorge- und Umgangsrecht
Das Sorgerecht umfasst die Personensorge und die Sorge für das Vermögen des Kindes. Bei verheirateten Eltern haben beide das Sorgerecht, daran ändert die Scheidung nichts.
Bei nicht verheirateten Eltern hat die Mutter mit der Geburt zunächst das alleinige Sorgerecht. Der Vater kann eine Sorgeerklärung abgeben oder beim Familiengericht einen Antrag auf gemeinsame Sorge stellen.
Das Umgangsrecht gibt jedem Elternteil das Recht, sich vom Wohl des Kindes selbst zu überzeugen. Auch anderen engen Bezugspersonen, etwa Großeltern, kann Umgang eingeräumt werden, wenn er dem Kindeswohl dient. Maßstab ist immer das Kindeswohl, nicht der Elternwille.
Zugewinn, Ehevertrag und Erbvertrag
In Deutschland gilt ohne abweichende Vereinbarung die Zugewinngemeinschaft. Was ein Ehegatte in die Ehe eingebracht hat, bleibt sein Eigentum. Ausgeglichen wird der während der Ehe erzielte Zuwachs.
Durch notariellen Ehevertrag kann die Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen und eine andere Form gewählt werden, etwa Gütertrennung oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft. Sinnvoll ist das häufig bei Selbstständigkeit, Unternehmensbeteiligungen oder großen Vermögensunterschieden.
Ein Ehe- und Erbvertrag kann während der gesamten Ehezeit geschlossen werden, nicht nur vor der Hochzeit.
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft sind die Regelungen zur Ehe nicht anwendbar. Die Vorschriften über Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinn- und Versorgungsausgleich greifen nicht.
Der Partner hat im Todesfall keinen Anspruch auf einen Pflichtteil, es sei denn, er ist im Testament bedacht. Wer Vorsorge treffen will, kann vertragliche Regelungen schließen, die an die eherechtlichen angelehnt sind, und die gesetzliche Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag ändern.
Zur Klärung der Vaterschaft und zur Durchsetzung des Kindesunterhalts kann bei unverheirateten Eltern kostenfrei eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt werden.
Familienrecht: kurz beantwortet
Nach Ablauf des Trennungsjahres dauert ein einvernehmliches Verfahren häufig vier bis acht Monate, im Wesentlichen abhängig von der Bearbeitung des Versorgungsausgleichs durch die Rentenversicherungsträger. Streitige Folgesachen verlängern das Verfahren.
Nein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn eine Seite anwaltlich vertreten ist und die andere dem Antrag zustimmt. Ein Anwalt darf allerdings nur eine Seite beraten und vertreten.
Maßgeblich ist die Düsseldorfer Tabelle, gestaffelt nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes. Das Kindergeld wird zur Hälfte angerechnet. Die konkrete Berechnung hängt von abzugsfähigen Positionen ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Die Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich vor allem aus dem Einkommen beider Ehegatten und dem Versorgungsausgleich ergibt. Bei geringem Einkommen kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht. Wir rechnen Ihnen die zu erwartenden Kosten vorab aus.
Die Angaben auf dieser Seite geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Ihr Fall, konkret besprochen.
Jeder Sachverhalt liegt anders. Im persönlichen Gespräch klären wir, was in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist.