Honorar
Rechtsberatung ist eine Dienstleistung und wird im Regelfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet. Was das für Ihren Fall bedeutet, sagen wir Ihnen, bevor das Mandat beginnt.
Wonach sich die Gebühren richten
Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es knüpft die Gebühren in den meisten Fällen an den Gegenstandswert, also an den wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit, und an den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Für außergerichtliche Tätigkeiten können abweichende Gebührenvereinbarungen getroffen werden.
Uns ist wichtig, dass Sie vor der Mandatserteilung wissen, womit Sie rechnen müssen. Wir rechnen Ihnen die voraussichtlichen Kosten im Erstgespräch aus und prüfen zugleich, ob eine Rechtsschutzversicherung, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe greift.
Erstberatung
Eine Erstberatungsgebühr fällt an, wenn die Angelegenheit nach dem Beratungsgespräch nicht weitergeführt wird. Der Gesetzgeber hat sie für Verbraucher auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Wird das Mandat fortgeführt, wird die Erstberatungsgebühr auf die weiteren Gebühren angerechnet.
Nach Rechtsgebiet
| Bereich | Abrechnung |
|---|---|
| Zivilrecht | Nach Streitwert und Umfang der Tätigkeit. Die unterliegende Partei trägt in der Regel die Kosten des Verfahrens. |
| Arbeitsrecht | In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang. |
| Familienrecht | Nach Verfahrenswert. Für Sorgerecht oder Umgang gilt beispielsweise ein Gegenstandswert von 3.000 Euro. Bei Scheidung richtet sich der Wert vor allem nach dem Einkommen beider Ehegatten. |
| Straf- und Bußgeldrecht | Es gelten gesetzliche Rahmengebühren, die sich nach Umfang und Schwierigkeit sowie der Bedeutung der Sache richten. Häufig wird zusätzlich eine Vergütungsvereinbarung getroffen. |
| Sozialrecht | Betragsrahmengebühren. Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist für Versicherte und Leistungsempfänger gerichtskostenfrei. |
Wenn Sie die Kosten nicht selbst tragen können oder müssen
Rechtsschutzversicherung
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, holen wir für Sie die Deckungszusage ein, bevor Kosten entstehen. Bringen Sie dazu bitte Versicherungsnummer und Adresse des Versicherers mit. Ob der Bereich versichert ist, hängt vom jeweiligen Vertrag ab, im Familienrecht ist der Umfang häufig auf eine Erstberatung beschränkt.
Beratungshilfe
Wer die Kosten einer Beratung nicht aufbringen kann, erhält beim Amtsgericht am Wohnsitz einen Beratungshilfeschein. Damit beträgt der Eigenanteil für die Beratung höchstens 15 Euro. Erforderlich sind Nachweise über Einkommen, Wohnkosten und Unterhaltspflichten.
Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Für gerichtliche Verfahren kommt Prozesskostenhilfe, in Familiensachen Verfahrenskostenhilfe, in Betracht. Voraussetzung sind ausreichende Erfolgsaussichten und persönliche wirtschaftliche Verhältnisse, die eine Kostentragung nicht zulassen. Je nach Einkommen wird die Hilfe ohne oder gegen Ratenzahlung bewilligt. Wir stellen den Antrag für Sie und helfen beim Ausfüllen der Formulare.
Fragen zu den Kosten?
Rufen Sie an. Wir sagen Ihnen vorab, mit welchen Gebühren Sie in Ihrem Fall rechnen müssen.